Die Kanzlei Kirchner

Die Kanzlei Kirchner berät und unterstützt Sie gern insbesondere in folgenden Fachgebieten / Schwerpunktbereichen:


Familienrecht

Rechtsanwalt Gernot Kirchner ist Fachanwalt für Familienrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Ziel der Kanzlei Kirchner ist es hier – wie auch in anderen Rechtsbereichen – für den Mandanten eine sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich optimale Lösung im außergerichtlichen Bereich zu erzielen. Die Kanzlei Kirchner hat aber auch große Erfahrung infolge zahlreicher Gerichtsverfahren im gesamten Bundesgebiet, insbesondere bei Bayerischen und Thüringischen Gerichten. Die Tätigkeit erstreckt sich auf alle Gebiete des Familienrechts (z. B. Trennung und Scheidung einschließlich der Folgesachen Unterhalt, Zugewinnausgleich; elterliche Sorge, Kindesumgang, Erstellung von Eheverträgen, nichteheliche Lebensgemeinschaften etc.).

Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Gernot Kirchner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Die Kanzlei Kirchner ist im Verkehrsrecht umfassend bei der Regulierung und Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Versicherungen und auch bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung zur Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen einschließlich Schmerzensgeldansprüchen tätig. Hinzu kommt die Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrstrafsachen sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich im gesamten Bundesgebiet.

Erbrecht

Bei erbrechtlichen Fragen und Problemen unterstützen wir unsere Mandanten auf Grund jahrelanger Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich. Hilfe bieten wir bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten, bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen etc.

Arbeitsrecht

Hier ist die Kanzlei Kirchner in Bereichen Entwerfen und Gestalten sowie Prüfung von Arbeitsverträgen bis hin zu Abwicklung von Arbeitsverträgen tätig. Insbesondere ist die Kanzlei Kirchner auch im Bereich des Kündigungsschutzrechts, aber auch in den Bereichen Haftungsfragen bei Schadensersatz, Ansprüchen auf Entlohnung, Urlaubsansprüche etc. tätig.

Bau- einschließlich Architektenrecht

Die Kanzlei Kirchner vertritt und berät Bauherren, Architekten und Bauhandwerker bei der Durchführung von Bauvorhaben von der Planung bis zur Fertigstellung einschließlich Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Honoraransprüchen und Werklohnansprüchen, außergerichtlich und gerichtlich.

Allgemeines Zivilrecht

Die Kanzlei Kirchner vertritt hier insbesondere Mandanten im Bereich des Kaufrechts, des Versicherungsrechts, des Arztrechts (insbesondere ärztliche Haftung), des Mietrechts etc.Die jährlich mehrfache Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist für die Kanzlei Kirchner selbstverständlich. Philosophie der Kanzlei Kirchner ist, sich ausgiebig Zeit für die Bera-tung des Mandanten zu nehmen und die Wünsche des Mandanten möglichst schnell durchzusetzen